Schulordnung
Schulordnung der Grundschule Pestalozzistraße
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen zusammentreffen und gemeinsam arbeiten. Wir (alle Lehrkräfte, Mitarbeitenden und Eltern) sind bestrebt, jeder Schülerin und jedem Schüler eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten, in dem er oder sie die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung hat.
Aus diesem Grunde bezieht die Schule eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung, insbesondere gegenüber Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden.
Daher geben wir uns diese Regeln für unser Zusammenleben:
1. Die Schule wird für unsere Schülerinnen und Schüler um 7.45 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr.
- Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen sowie direkt vor und nach Schulferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
2. Alle für den Unterricht erforderlichen Lern- & Arbeitsmaterialien sind vollständig mitzubringen.
3. Wir gehen freundlich und rücksichtsvoll miteinander um und dulden keine menschenverachtenden oder rassistischen Handlungen, Äußerungen und Symbole.
- Ich verhalte mich so, dass niemand benachteiligt, beleidigt, verletzt, gemobbt oder herabgesetzt wird. Ich übernehme Verantwortung für mich und andere.
- Jeder hat das Recht ungestört zu lernen und zu lehren.
- Einen Streit klären wir friedlich.
4. Wir gehen mit dem eigenen und fremden Eigentum achtsam um.
5. Wir wollen eine saubere Schule und helfen dabei die Umwelt zu schützen.
6. Die Schüler verbringen die Pausen in den vorgegebenen Bereichen.
- In den vorgesehenen Bereichen ist das Ballspielen erlaubt.
- Keiner wirft mit Schneebällen.
- Wer ein Spielgerät ausleiht, bringt es wieder zurück.
7. Schülerinnen und Schüler bleiben während ihres Schultages auf dem Schulgelände.
8. Schulfremde Personen müssen sich beim Hausmeister oder im Sekretariat anmelden.
9. Die Anweisungen des Schulpersonals müssen befolgt werden.
10. Rauchen und alkoholische Getränke sind auf dem Schulgelände verboten.
11. Aushänge dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung gemacht werden.
12. Gefährliche Gegenstände dürfen außer von Schulbediensteten auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden.
Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind oder in ihrer konkreten Art der Verwendung dafür geeignet sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:
Messer oder andere Werkzeuge wie Hammer, Schraubendreher o.ä. (außer zu
Unterrichtszwecken benötigt)Reizstoffsprühgeräte aller Art
Elektroimpulsgeräte
Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Knallkörper oder vergleichbare Gegenstände
ätzende oder brennbare Flüssigkeiten
Feuerzeuge
Farbsprühdosen und andere Drucksprühdosen wie Deospray oder Haarspray
verbotene Gegenstände nach RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 - 36.3-81 704/03 (Waffenerlass)
Jede/r Schulbedienstete hat das Recht, bei einem begründeten Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach dieser Schulordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, sofort die Polizei zu verständigen.
Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang" definiert sind, müssen durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person bei der Schulleitung abgeholt werden.
Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang" definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.
13. Unter anderem werden in den folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst und ggf. Strafanzeige erstattet:
Körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge
Mobbing - Verleumdung
mutwillige Sachbeschädigung - Vandalismus
Diebstahl
Fälschung
Drogen und dessen Mitführung
Drohung und Erpressung
Beleidigung gegenüber dem Schulpersonal
Ein Verstoß gegen die Regeln 11 & 12 der Schulordnung kann nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls bis zur Überweisung der Schülerin oder des Schülers an eine andere Schule derselben Schulform führen. Eine vorherige Abmahnung muss nicht erfolgen.
14. Es gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
15. Es gilt der Alarmplan der Schule in der jeweils aktuellen Fassung.
16. Medienabspielgeräte (Smartphones, Smart-Watches, MP-3-Player u.ä.) dürfen in der Unterrichtszeit von 08:00 Uhr bis Schulende von Schülerinnen und Schülern nicht angeschaltet und benutzt werden bzw. sind nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
Für Schäden oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung. Alle aus der verbotenen Nutzung entstehenden Konflikte (z.B. unerlaubte Ton-, Foto- und Filmaufnahmen) liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Schule behält sich in diesen Fällen vor, Anzeige zu erstatten und ggf. Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG einzuleiten. Zivilrechtliche Schritte werden von Seiten betroffener Lehrerkräfte gegebenenfalls auch eingeleitet.
17. In besonderen Fällen kann die Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung zu den oben genannten Regeln erteilen.
Ich/wir habe(n) verstanden, dass dies der Sicherheit aller Personen im Schulalltag und auch der Sicherheit meines/unseres eigenen Kindes sowie meiner/unserer eigenen Sicherheit dient. Mit der Anmeldung meines/unseres Kindes an dieser Schule erkenne(n) ich/wir die Schulordnung verbindlich an.
Die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand am 18.12.2024