Vor der Einschulung

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30.September vollendet. Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“- Kindern,die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.

 

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Informationsblatt zur Flexibilisierung der Einschulung

 

Informationen aus dem Kultusministerium