Formulare

Liebe Eltern,

 

um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden, müssen einige Formalitäten erledigt werden.

 

Folgende Formulare sollten Sie sich vor der Anmeldung Ihres Kindes ausdrucken und vollständig ausgefüllt mit in die Schule bringen.

 

Vergessen Sie bitte nicht die Geburtsurkunde Ihres Kindes, Ihre Personalausweise und ggf. Bescheinigungen über die Sorgeberechtigung oder andere wichtige Unterlagen mitzubringen.

 

Zur Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule. Beachten Sie, dass beide Elternteile die Anmeldung unterschreiben müssen. Sollten Sie allein sorgeberechtigt sein, dann bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweise zur Anmeldung mit.

Wichtig, damit die Klassenleitung sich mit anderen Personen (z.B. Erzieherinnen der Kita, Ärzte, Kinderpsychologen etc.) zum Wohle Ihres Kindes austauschen kann.

Aus Datenschutzgründen benötigen wir Ihr Einverständnis.

Auch hier benötigen wir aus Datenschutzgründen Ihr Einverständnis.

In unserer Infobroschüre, dem "Wegbereiter", können Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zu und über unsere Schule nachlesen.

 

Andere Formulare:

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden zu wollen, müssen Sie diesen Antrag begründet stellen. Füllen Sie dazu nur die erste Seite des Antrags aus! Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter folgendem Link:

 

https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule

 

 

Das Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung finden Sie auch hier: Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

 

Dieser Antrag ist notwendig, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind das Schuljahr wiederholen sollte. Die Klassenkonferenz trifft eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Antrags.

Bitte stellen Sie diesen Antrag, wenn Sie Ihr Kind vom Unterricht beurlauben möchten. Beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage zum Thema "Urlaubsregelung"!